Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 3 Leistungen der Arbeitsförderung
Stand: 01.04.2024
Wird zitiert von 109
Nach Gewicht
- BSG, 05.09.2006 – B 7a AL 62/05 RZitiert von 7
- BFH, 20.11.2025 – V R 10/23 · Umsatzsteuer und TransfergesellschaftZitiert von 2
- BSG, 06.05.2009 – B 11 AL 11/08 RZitiert von 12
- BSG, 08.02.2007 – B 7a AL 22/06 RZitiert von 19
- BSG, 01.06.2006 – B 7a AL 34/05 RZitiert von 12
- BSG, 06.04.2006 – B 7a AL 20/05 RZitiert von 18
Zuletzt entschieden
- OVG Saarland, 25.02.2026 – 1 A 169/23
- LSG Bayern, 27.03.2025 – L 9 AL 119/24 B ER
- BSG, 02.10.2024 – B 5 R 53/24 B(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Anrechnungsausschluss von Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn - bereits höchstrichterlich geklärte Rechtsfragen)
109 Entscheidungen zu § 3 SGB III →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/3#abs-1 (1) Leistungen der Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten und Vierten Kapitels dieses Buches.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/3#abs-2 (2) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten Kapitels dieses Buches und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/3#abs-3 (3) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Ermessensleistungen mit Ausnahme
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/3#abs-4 (4) Entgeltersatzleistungen sind